LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.02.2022
L 5 KR 116/20
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 27.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 785/17

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungLeistungsausschluss bei einem Leistungsvermögen von sechs Stunden pro Arbeitstag

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 5 KR 116/20

DRsp Nr. 2023/49

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungsausschluss bei einem Leistungsvermögen von sechs Stunden pro Arbeitstag

Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wenn kein Zweifel daran besteht, dass der Versicherte trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Lage war, seine Tätigkeit wenigstens sechs Stunden pro Arbeitstag auszuüben – hier im Falle einer Tätigkeit als Mitarbeiter im Hofdienst zur Maschinenpflege und Pflege des Betriebshofes bei wiederkehrenden depressiven Störungen mit wechselnder Ausprägung und wiederkehrenden Rückenschmerzen im Lendenwirbelsäulen- und Schulter-Nacken-Bereich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 27. April 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld für die Zeit vom 26. Mai 2017 bis 9. Juli 2017.

Der 1965 geborene Kläger war bei der Beklagten aufgrund abhängiger Beschäftigung gesetzlich krankenversichert als er am 26. September 2016 arbeitsunfähig an einer depressiven Störung (F 41.2 G), einer Dermatitis (L 30.9 G) sowie an Funktionsstörungen der Wirbelsäule (M 99.03 G) erkrankte.