Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.03.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Krankengeld in den Zeiträumen vom 11. - 14.06.2018 (4 Tage) und vom 21.06. - 04.08.2018 (45 Tage) in Höhe von 36 EUR brutto (31,65 EUR netto).
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