Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 11. Juni 2019 wird zurückgewiesen
Die Beklagte hat dem Kläger auch seine außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 5. bis 13. Mai 2018 in Höhe von brutto 802,71 EUR hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|