LSG Bayern - Urteil vom 15.01.2019
L 5 KR 244/18
Normen:
SGB V § 51 Abs. 1 S. 1; SGB V § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 01.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 1174/16

Anspruch auf KrankengeldAufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen RehabilitationErhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 15.01.2019 - Aktenzeichen L 5 KR 244/18

DRsp Nr. 2019/3471

Anspruch auf Krankengeld Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt ein ärztliches Gutachten sowie die Ausübung von Ermessen voraus.

1. Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus, die prognostizierend, durch ein Gutachten gestützt, zum Zeitpunkt der Aufforderung zu stellen ist. 2. Entscheidend sind dafür die persönlichen Verhältnisse des Versicherten, also dessen aktuelle körperliche sowie geistige Konstitution und die daraus resultierende gesundheitliche Einschränkung seiner konkreten beruflichen Leistungsfähigkeit.

Tenor

I.

Auf Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 01.03.2018 und der Bescheid der Beklagten vom 12.02.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.07.2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin im Zeitraum vom 25.06.-26.07.2016 Krankengeld zu bewilligen.

II.

Es wird festgestellt, dass der Klägerin ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Beklagte im Zeitraum vom 29.04.2016-24.06.2016 zusteht.

III. IV.