Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind von den Beteiligten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Krankengeldanspruch der Klägerin für die Zeit vom 22. April 2016 bis zum 10. Mai 2016.
Die am … 1984 geborene Klägerin ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert.
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