Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. September 2018 sowie der Bescheid vom 6. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2017 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin über den 30. Juni 2017 hinaus bis zum 30. August 2017 Krankengeld zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt Krankengeld für die Zeit vom 30. Juni 2017 bis zum 30. August 2017.
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