Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.05.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erstattung der Kosten für eine konduktive Therapie nach Petõ in Form von drei Blocktherapien.
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