I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 18. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Haglundferse als Unfallfolge sowie die Kostenübernahme für eine podologische Behandlung nach einem von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall streitig.
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