Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); es geht um die Übernahme der Restforderung aus einem Beitragsbescheid aus dem Jahr 1998 für den Anschluss eines Eigenheims an den Abwasserkanal.
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