Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. März 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Im Streit ist, in welcher Höhe die Klägerin im Zeitraum vom 1.5.2012 bis 31.7.2013 während einer stationären Unterbringung zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden kann.
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