LSG Hamburg - Urteil vom 06.08.2020
L 4 AS 51/19
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 117 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 40/17

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und HeizungAnforderungen an die Wirksamkeit einer Mietzinsforderung bei Mietverträgen unter Verwandten

LSG Hamburg, Urteil vom 06.08.2020 - Aktenzeichen L 4 AS 51/19

DRsp Nr. 2020/15153

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an die Wirksamkeit einer Mietzinsforderung bei Mietverträgen unter Verwandten

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 117 Abs. 1;

Tatbestand: