Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 06.03.2020 geändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.11.2016 und des Bescheides vom 20.11.2019 verurteilt, dem Kläger für die Anschaffung des im Februar 2016 erworbenen Pkw Audi Q 3 einen Zuschuss in Höhe von 5.760,00 Euro zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs hat.
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