Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 10. November 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 6.265,00 € für den Kaufpreis eines Personenkraftwagens (im Folgenden: Pkw) im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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