Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 6. Juni 2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juli 2018 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch zu verschaffen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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