Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 30. März 2021 wird aufgehoben. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Sozialgericht Halle Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung unter Beiordnung von Rechtsanwalt H1 ab dem 13. April 2021 bewilligt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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