I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 14. Februar 2019 aufgehoben.
II. Dem Kläger wird für das Verfahren bei dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts B ... - zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts - ab 15.05.2017 bewilligt.
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