I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) versandte im Juli 2001 ein Paket aus Indonesien nach Deutschland, das u.a. drei Packungen zu je neunzig Stück des Präparats "Vitacor Plus TM" sowie zwei Packungen zu je neunzig Stück des Präparats "ImmunoCell TM" enthielt. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) lehnte insoweit mit Bescheid vom 30. November 2001 die Annahme einer Zollanmeldung mit der Begründung ab, dass es sich nach dem Ergebnis einer gesundheitsbehördlichen Begutachtung bei diesen Produkten um Arzneimittel handele, die nicht ohne Zulassung eingeführt werden dürften. Zugleich wurden die Waren vom HZA sichergestellt.
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