Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 15. Mai 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist (nur noch) eine höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Zeiten nach dem
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