Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 11.12.2012 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.
Die 1962 geborene Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie hat nach eigenen Angaben keinen Beruf erlernt und war bis 2009 als Maschinenarbeiterin versicherungspflichtig beschäftigt.
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