Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Februar 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 1. März 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. August 2010 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2016 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|