LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 01.02.2023
L 3 R 236/21
Normen:
SGB VI § 242 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 15.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 32/17

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen RentenversicherungErfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen VoraussetzungenZeitpunkt für das maßgebende Leistungsvermögen

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.02.2023 - Aktenzeichen L 3 R 236/21

DRsp Nr. 2023/16140

Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Zeitpunkt für das maßgebende Leistungsvermögen

Rentenversicherung (R) - Zur Verwertung von Beweisergebnissen aus dem Zeitraum, in dem die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung zuletzt erfüllt waren

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 15. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 242 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) hat.

Bei dem am ... 1964 geborenen Kläger ist der Monat September 1980 der erste mit Pflichtbeiträgen belegte Monat. Der Versicherungsverlauf enthält zuletzt für November 2017 eine gemeldete Zeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II.