Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 15. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) hat.
Bei dem am ... 1964 geborenen Kläger ist der Monat September 1980 der erste mit Pflichtbeiträgen belegte Monat. Der Versicherungsverlauf enthält zuletzt für November 2017 eine gemeldete Zeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II.
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