Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung.
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