Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20.07.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung lediglich befristet oder auf Dauer zusteht.
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