Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 25. November 2019 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 15. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides 4. November 2016 verurteilt wird, dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit ab dem 1. August 2016 bis zum 31. Mai 2020 zu gewähren.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen, die weitergehende Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten für das Klage- und Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|