Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Mai 2018 und der Bescheid der Beklagten vom 28. Juni 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. November 2016 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab dem 1. Mai 2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Dauer von drei Jahren zu gewähren.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Klage- und im Berufungsverfahren trägt die Beklagte.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die 1972 in der Türkei geborene Klägerin lebt seit 1996 in Deutschland.
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