LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 15.09.2021
L 3 R 374/19
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 532/18

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen RentenversicherungRechtmäßigkeit der Anwendung der gesetzlichen Nachzahlungsbegrenzung aus des § 44 Abs. 4 SGB X

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2021 - Aktenzeichen L 3 R 374/19

DRsp Nr. 2022/14955

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtmäßigkeit der Anwendung der gesetzlichen Nachzahlungsbegrenzung aus des § 44 Abs. 4 SGB X

Die Gewährung rückwirkender Leistungen kommt längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre in Betracht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 17. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 3;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist die über den Vierjahreszeitraum gemäß § 44 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X) rückwirkende Bewilligung eines höheren Zahlbetrages der bestandskräftig zuerkannten Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.