Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle der ihr gewährten Rente auf Zeit zusteht.
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