FG Münster - Urteil vom 26.04.2001
3 K 2080/97 VSt
Normen:
BewG § 33 ; BewG § 36 ; BewG § 9 Abs. 1 ; BGB § 582a Abs. 3 ; BewG § 110 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1355

Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars

FG Münster, Urteil vom 26.04.2001 - Aktenzeichen 3 K 2080/97 VSt

DRsp Nr. 2001/12835

Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars

Der Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars nach § 582a Abs. 3 BGB ist bei der Bewertung als sonstiges Vermögen i.S.d. § 110 Abs. 1 BewG mit dem gemeinen Wert nach § 9 Abs. 1 BewG zu erfassen. Der Anspruch ist nicht im Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes enthalten.

Normenkette:

BewG § 33 ; BewG § 36 ; BewG § 9 Abs. 1 ; BGB § 582a Abs. 3 ; BewG § 110 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten streiten, ob ein Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars als sonstiges Vermögen anzusetzen ist.

Die Klägerin (Klin.) ist Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in S.. Der Betrieb ist durch Vertrag vom 02.07.1984 bis zum 30.06.1994 an den Sohn der Klin. verpachtet. § 4 des Vertrages bestimmt, daß das zum Hof gehörende lebende oder tote Inventar Eigentum der Verpächterin bleibt und dem Pächter als eisernes Inventar übergeben wird. Der Pächter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung und kann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft über das Inventar verfügen.