Die Beteiligten streiten, ob ein Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars als sonstiges Vermögen anzusetzen ist.
Die Klägerin (Klin.) ist Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in S.. Der Betrieb ist durch Vertrag vom 02.07.1984 bis zum 30.06.1994 an den Sohn der Klin. verpachtet. § 4 des Vertrages bestimmt, daß das zum Hof gehörende lebende oder tote Inventar Eigentum der Verpächterin bleibt und dem Pächter als eisernes Inventar übergeben wird. Der Pächter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung und kann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft über das Inventar verfügen.
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