OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.06.2006
4 U 530/03
Normen:
ZPO § 123 § 280 § 311 Abs. .2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2007, 477
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 444/02

Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2006 - Aktenzeichen 4 U 530/03

DRsp Nr. 2007/12098

Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

Normenkette:

ZPO § 123 § 280 § 311 Abs. .2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Beklagte zu 1) ist Rechtsanwalt, die übrigen Parteien sind Steuerberater. Die Parteien betrieben in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit Wirkung ab dem 1.1.1997 eine Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät. Mit Gesellschaftsanteilsveräußerungsvertrag (im Folgenden: GAV) vom 12.10.1998 (GA I Bl. 10 - 39) übertrug der Kläger, von einem Restanteil von 1 % abgesehen, seinen Gesellschaftsanteil mit Wirkung zum 31.12.1998 auf den Beklagten zu 3). Der genannte Veräußerungsvertrag enthält in Ziffer III eine Schiedsabrede (GA Bl. 37 f.) sowie in II 11 und 12 ein Konkurrenzklauselverbot für den Kläger, das für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Ausscheiden des Klägers, längstens jedoch bis zum 31.12.2002, gelten sollte (GA I Bl. 35 f.). Der Vertrag enthält weiterhin in Klausel II Ziff. 8 folgende Bestimmung:

"Erhaltung des Mandantenstammes: Herr Steuerberater Ba. verpflichtet sich, in geeigneter Form, die Mandanten zur Fortsetzung ihrer Aufträge an die Kanzlei Ba. -P. -P2 -K. anzuhalten..."