Die Klägerin begehrt die Aufhebung von zwei bestandskräftigen Bescheiden, mit denen das beklagte Hauptzollamt von ihr Ausfuhrerstattung zurückgefordert hatte.
Die Klägerin führte im Jahre 1991 Rindfleisch nach Ägypten aus, wofür ihr das beklagte Hauptzollamt zunächst im Vorschusswege, nach Freigabe der Sicherheiten sodann endgültig Ausfuhrerstattung gewährte. Die streitgegenständlichen Fleischpartien wurde gemeinsam mit Lieferungen von weiteren Erstattungsbeteiligten - u. a. der Firmen A und B - mit dem Schiff 'C' nach Ägypten verschifft.
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