Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12.10.2020, Az. 10 HK
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten Rückzahlung eines Teilbetrags des variablen Kaufpreises aus einem Unternehmenskaufvertrag, weil dieser infolge eines Bilanzierungsfehlers falsch berechnet sei; aus demselben Grund macht sie Ansprüche wegen überzahlter Dividenden geltend.
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