I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 26. Oktober 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 536,10 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung eines Steuerberaters als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren zur Beantragung von Saison-Kurzarbeitergeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit aufzutreten.
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