FG Münster - Urteil vom 27.01.2022
1 K 3565/19 AO
Normen:
AO § 126;

Anspruch auf Stundung von Erstattungsforderungen nebst Säumniszuschlägen

FG Münster, Urteil vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 1 K 3565/19 AO

DRsp Nr. 2022/3745

Anspruch auf Stundung von Erstattungsforderungen nebst Säumniszuschlägen

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 11.07.2019 und die Einspruchsentscheidung vom 24.10.2019 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 126;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Stundung von Erstattungsforderungen nebst Säumniszuschlägen.