Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.3.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten in einem Überprüfungsverfahren darüber, ob der Kläger während einer medizinischen Rehabilitation vom 14.3. bis 11.4.2019 Anspruch auf Übergangsgeld hat.
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