Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Scheswig vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten eines isolierten Widerspruchsverfahrens.
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