Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrt von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) die kostenfreie Übersendung der amtlichen Vordrucke für die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung und zur Umsatzsteuer 1998.
Das FA lehnte das Begehren ab. Aufgrund der angespannten Haushaltslage würden in Berlin seit 1996 die amtlichen Vordrucke nicht mehr kostenfrei, sondern nur gegen Voreinsendung von Briefmarken im Wert von 3 DM versandt. Die amtlichen Vordrucke könnten kostenlos in den Finanzämtern sowie bei der Senatsverwaltung für Finanzen, den Bezirksämtern und der Oberfinanzdirektion (OFD) abgeholt werden.
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