LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.01.2017
10 Sa 1425/16
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
LAGE BGB 2002 § 328 Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 04.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 10446/15

Anspruch auf vergabespezifischen Mindestlohn im Rahmen öffentlicher Auftragsvergabe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.01.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 1425/16

DRsp Nr. 2017/11437

Anspruch auf vergabespezifischen Mindestlohn im Rahmen öffentlicher Auftragsvergabe

Hat sich ein Nachunternehmer gegenüber einem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einer öffentlichen Auftragsvergabe zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns verpflichtet, kann ein Arbeitnehmer seine Forderung auf diesen Mindestlohn unmittelbar auf den Rahmenvertrag stützen.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 4. August 2016 - 11 Ca 10446/15 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 948,57 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. August 2015 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage bezüglich der Nachtzuschläge wendet, im Übrigen zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Urteils erster Instanz sowie die Kosten des Berufungsverfahrens tragen jeweils die Klägerin zu 91% und die Beklagte zu 9%.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.618,11 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: