I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 4. August 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 948,57 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. August 2015 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage bezüglich der Nachtzuschläge wendet, im Übrigen zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Urteils erster Instanz sowie die Kosten des Berufungsverfahrens tragen jeweils die Klägerin zu 91% und die Beklagte zu 9%.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.618,11 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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