1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 20.04.2021 - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 9.837,71 € zu zahlen Zug um Zug gegen Vorlage folgender Unterlagen:
a) namentliche Auflistung der Arbeitnehmer der Klägerin, die in den Monaten August und September 2019 die in den Rechnungen der Klägerin Nr. A..., B..., C..., D..., E... und F... aufgeführten Reinigungsarbeiten ausgeführt haben,
b) für jeden der in der Auflistung zu a) aufgeführten Arbeitnehmer der Klägerin Stundennachweise, aus denen sich ergibt, wieviele Stunden der jeweilige Arbeitnehmer zur Ausführung der in den unter a) aufgeführten Rechnungen abgerechneten Reinigungsleistungen tätig war,
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