Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 7. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger die Kosten für Walk- Aide-Myo-Orthesen zu erstatten hat.
Der 1982 geborene und bei der Beklagten versicherte Kläger erlitt im Jahr 2010 einen Sportunfall. Hierbei kam es zu einer Schädigung des Rückenmarkes im HWS-Bereich, welche zu einer inkompletten Querschnittslähmungssymptomatik (Tetraparese mit beidseitiger Fußheberparese) führte.
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