Streitig ist, ob der Beklagte zur Löschung einer von ihm eingetragenen Zwangssicherungshypothek verpflichtet ist und ob eine Vereinbarung über Vollstreckungsaufschub noch Bindungswirkung entfaltet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|