1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Beklagte hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin vom 6.4.2021 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert auch für das Berufungsverfahren auf 12.000 € festzusetzen.
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