FG Hamburg - Urteil vom 02.07.2002
II 47/01
Normen:
AO § 165 Abs. 1 ; AO § 351 Abs. 1 ; AO § 363 ; FGO § 101 ; FGO § 102 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1494

Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung

FG Hamburg, Urteil vom 02.07.2002 - Aktenzeichen II 47/01

DRsp Nr. 2002/18060

Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung

§ 42 FGO in Verbindung mit § 351 AO steht einer Verpflichtungsklage, die auf die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 AO gerichtet ist, nicht entgegen. Zur Frage, ob ein Verfahren spruchreif ist, wenn in Folge einer Selbstbindung der Verwaltung eine sogenannte "Ermessenreduzierung auf Null" vorliegt.

Normenkette:

AO § 165 Abs. 1 ; AO § 351 Abs. 1 ; AO § 363 ; FGO § 101 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger nach vereinbarungsgemäßer Änderung angefochtener Steuerbescheide einen Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich anderer, bis dahin nicht streitiger Punkte haben.