FG Münster - Urteil vom 11.05.2022
9 K 848/20
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1 Hs. 1;

Anspruch auf Vorlage von erhobenen und weiterverarbeiteten Daten nach Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 1 DSGVO

FG Münster, Urteil vom 11.05.2022 - Aktenzeichen 9 K 848/20

DRsp Nr. 2022/12013

Anspruch auf Vorlage von erhobenen und weiterverarbeiteten Daten nach Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 1 DSGVO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1 Hs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin gegenüber dem Beklagten (dem Finanzamt --FA--) einen Anspruch insbesondere auf Vorlage von erhobenen und weiterverarbeiteten Daten nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung -- DSGVO --, ABl. L 119, S. 1) hat.

Die Klägerin, eine ..., wurde durch B. am x.x.2013 gegründet. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb eines italienischen Restaurants in Form einer Pizzeria namens "X.". ... . Die Pizzeria hatte B. von ihrem Vater, Herrn C., zum x.xx.2013 übernommen, der die Pizzeria zuvor als Einzelunternehmer betrieben hatte. Die Klägerin führte das Restaurant an derselben Stelle, unter demselben Namen und mit demselben Speiseangebot weiter.

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