FG Düsseldorf - Urteil vom 13.10.2021
2 K 887/21 StB
Normen:
StBerG § 3a Abs. 2 S. 3 Nr. 1;

Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer grenzüberschreitenden steuerberatenden Tätigkeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 2 K 887/21 StB

DRsp Nr. 2022/411

Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer grenzüberschreitenden steuerberatenden Tätigkeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 3a Abs. 2 S. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die vorübergehende Eintragung in das Berufsregister der Beklagten sowie die Eingabe seiner vorübergehend gespeicherten Daten in das von der Bundessteuerberaterkammer zu führende Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen.

Der Kläger meldete im April 2012 bei der Beklagten eine "grenzüberschreitende steuerberatende Tätigkeit" an. In dem Anschreiben bezeichnete er sich als Belastingadviseur. Angegeben war außerdem eine Eintragung in der Kamer van Koophandel (Nr.: ).

Dem Schreiben war ein Nachtrag vom 21.12.2011 der Z ... Aktiengesellschaft zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ... zur Nummer ...beigefügt. Bestätigt ist darin eine Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht des Klägers für Vermögensschäden aus der (Zitat): "Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 a StBerG" für den Zeitraum 01.12.2011 bis 01.10.2015.

Zusätzlich war eine Bescheinigung des Belastingdienst/A-Stadt/kantoor B-Stadt vom 20.11.2007 beigefügt, wonach "" seit dem 23.10.2000 mehrwertsteuerpflichtig sei.

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