1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 03.02.2022, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Das Urteil des Landgerichts ist nicht zu beanstanden. Das Landgericht hat mit zutreffenden Erwägungen einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 78.838,94 € bejaht.
1.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|