1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15.07.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist fortan ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Berufungswert wird auf 20.635 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Maklerlohn in Anspruch.
Durch Urteil vom 15.07.2021 hat das Landgericht Potsdam die Klage des Klägers abgewiesen. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Begründung wird auf jenes Urteil Bezug genommen.
Gegen diese Entscheidung wendet sich der Kläger mit der Berufung. Er trägt vor:
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