Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14.10.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.686.325,91 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 10.563,51 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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