1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17.04.2019, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
I.
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