Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil wird nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte und der weitere Beteiligte jeweils die Hälfte.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf € 50.000,00.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|