Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2015 eine Leistungszulage in Höhe von 823,91 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2016.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen
III.Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 2/5 die Beklagte zutragen und zu 3/5 der Kläger
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Leistungszulage für die Jahre 2015 und 2016.
1. 2.
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